imago endo bietet original Melerei - Bilder für jede Stimmung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Imago Endo

§ 1 Allgemeine Verkaufsbedingungen auf IMAGO ENDO
Der Handel mit wertvoller, originaler Kunst erfordert Vertrauen und eine gut, im Sinne von sorgfältig, gepflegte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und IMAGO ENDO, bzw. deren Künstlerin Dr. Olivia Schott. Deshalb sind diese Geschäftsbeziehungen im Folgenden so klar und transparent wie möglich dargelegt. Die im Folgenden aufgeführten Verkaufsbedingungen sind deshalb immer die Grundlage für den Kauf eines Kunstwerkes auf IMAGO ENDO, abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

§ 2 Vertragsabschluss
Das vollständige Durchlaufen des Bestellvorgangs auf IMAGO ENDO durch den Kunden stellt ein Angebot des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Hat der Kunde seine Bestellung abgeschlossen, erhält er eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei IMAGO ENDO bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Mit Versendung des ausgewählten Werkes kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung § 151 S 1 BGB.

§ 3 Rückgabe
(1) Der Verbraucher hat im Sinne des BGB bei Fernabsatzverträgen das Recht, den Vertrag zu widerrufen.
(2) Um die Rückgabeabwicklung zu erleichtern wird der Kunde gebeten, die Rücksendung ausreichend frankiert an die in der Widerrufsbelehrung angegebene Adresse einzusenden und die Rücksendung anzukündigen (z. B. per E-Mail, Fax oder Telefon).
(3) Von der Rückgabe ausgeschlossen sind Sonderanfertigungen, insbesondere Individualmalerei, Reproduktionen.

§ 4 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche, ab Übergabe an den Kunden, beträgt bei Verbrauchern, bei neu hergestellten Sachen, 2 Jahre, gegen Unternehmen bei neu hergestellten Sachen, 1 Jahr.
(3) Die im Angebot auf IMAGO ENDO gemachten Darstellungen und Beschreibungen des Kunstwerks stellen in keiner Weise eine Zusicherung von Eigenschaften oder die Übernahme einer Garantie des Künstlers dar.
(4) Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass insbesondere die Erscheinung von gemalten Kunstwerken von Umwelteinflüssen abhängig ist, wodurch sich ihre Anmutung und Farbigkeit verändern, bzw. ausbleichen können. Für diesen unabänderlichen Prozess übernimmt der Künstler keine Gewährleistung.

§ 5 Echtheitsgarantie
Alle auf IMAGO ENDO gezeigten Werke sind Unikate und vom Künstler selbst angefertigt. Ab einem Wert von 100.- € pro Werk, erhält der Kunde mit der Lieferung des gekauften Werks, ein auf den Namen des Kunden ausgestelltes Echtheitszertifikat, welches zusätzlich versichert, dass das Kunstwerk vom genannten Künstler selbst angefertigt wurde.

§ 5 Urherberrecht
(1) Mit dem Kauf eines Kunstwerkes vom Künstler erwirbt der Kunde nur das dingliche Eigentum an dem Kunstwerk. Es werden keinerlei sonstige Nutzungsrechte am Kunstwerk eingeräumt. Jegliche Reproduktion (Vervielfätigung), Verbreitung, Vermietung, öffentliche Zugänglichmachung, oder sonstige analoge oder digitale Verwertung, sind nicht gestattet. Der Kunde kann das Kunstwerk jedoch weiter verkaufen.
(2) Die öffentliche Ausstellung von erworbenen Kunstwerken bedarf der Zustimmumg des Künstlers.

§ 6 Lieferung
Transportschäden
(1) Die Kosten für eine einmalige Lieferung sind, innerhalb Deutschlands, im Kaufpreis enthalten. Für Aufträge aus dem Ausland müssen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sofern der Künstler Verbraucher ist, wird das Versandrisiko von IMAGO ENDO, bzw. Dr. Olivia Schott, getragen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen Risiken und Gefahren auf den Unternehmer über.
(2) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise ein verbindlicher Liefertermin zugesagt wurde. Im Raum Essen sind ausserdem, nach Absprache, Abholung durch den Kunden, oder persönliche Lieferung durch den Künstler möglich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet die Ware bei Lieferung unverzüglich auf Schäden zu überprüfen und ggf. dem Spediteur gegenüber vor deren Annahme zu rügen. Sollten offensichtliche Schäden vorhanden sein, und erst nach Annahme bemerkt werden, so hat der Kunde dies, innerhalb einer Frist von 5 Tagen, gegenüber IMAGO ENDO zu rügen. Kommt der Kunde dieser Obliegenheit nicht nach, so ist die Geltendmachung von offensichtlichen Transportschäden ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt, Verpfändung
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Künstlers.
(2) Die Abtretung, Verpfändung oder Verbringung des im Eigentum des Künstlers stehenden Kunstwerks ins Ausland ist nicht gestattet.

§ 8 Zahlung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss und Rechnungsstellung fällig. Der Kunde zahlt grundsätzlich gegen Vorkasse, per Überweisung.
(2) Wurde ausnahmsweise Ratenzahlung vereinbart und der Kunde kommt in Zahlungsverzug, so ist IMAGO ENDO berechtigt 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz und 7,50.- € pro Mahnung, ab der 2. Mahnung zu fordern
(3) Für den Fall. daß der Kunde die gekaufte Ware nicht abnimmt, verpflichtet er sich eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu zahlen, es sei denn der Kunde kann nachweisen, daß dem Künstler kein Schaden, oder aber wesentlich niedriger ist.

§ 9 Datenschutz
(1) Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten durch imago endo - Olivia Schott ausführlich unterrichtet worden (Datenschutzinformation). Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
(2) Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten jederzeit schriftlich widersprechen.
(3) Der Kunde erhält untentgeltlich Auskunft über die bei mir gespeicherten Daten von ihm.

§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt oder der Kunde nicht Vollkaufmann ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland besitzt ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Essen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§10. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Essen, 01.07.2014

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